Generalistische Gesundheits- und KrankenpflegeausbildungDie Schwerpunkte der europäischen Ausbildung liegen der Schule als Idee zugrunde und qualifizieren Sie damit auch für den europäischen Markt. Die Gesundheits- und Krankenpflegeschule verfügt über 260 genehmigte Ausbildungsplätze. Die Ausbildung erfolgt in einer 5-Tage-Woche nach dem Krankenpflegegesetz von 2003 und wird vergütet. Über die Inhalte, die das Krankenpflegegesetz vorgibt, hinaus bieten wir Kinästhetik (zertifizierter Grundkurs), Basale Stimulation, Validation, Sterbeseminar, Projekttage und -woche, Progressive Muskelentspannung und gesundheitsfördernde Gymnastik an. Unser Curriculum ist generalistisch angelegt und umfasst damit alle Altersgruppen vom Säugling bis zum hochbetagten Menschen. Wir unterrichten im Rahmen des Lernfeldkonzeptes. Der Unterricht erfolgt nach modernen und innovativen Lehr- und Lernmethoden, die zum lebenslangen Lehren und Lernen befähigen. Wir freuen uns auf engagierte und motivierte Auszubildende, die bereit sind neue Wege zu gehen, innovativ zu lernen, kreativ zu sein, Verantwortung zu übernehmen und an der Weiterentwicklung des Berufes interessiert sind. Ausbildungsziel Die Ausbildung für die Pflege soll insbesondere dazu befähigen die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen
Die Probezeit dauert 6 Monate. Praxis Die praktische Ausbildung erfolgt in den mit uns verbundenen Krankenhäusern, Universitätsklinika, Sozialstationen, Gesundheitsämtern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens durch Praxisanleiter, unterstützt durch die Praxisbegleitung der Schule. Ausland Für 5 Wochen kann im Ausland ein Wahleinsatz absolviert werden. Unsere Schüler waren bereits in Australien, USA, Indien, Großbritannien, Schweiz, Polen und vielen anderen Ländern (Siehe unter Wahleinsatzorte und Schüler in Aktion). Zur Vorbereitung bieten wir Englisch für Pflegende als Unterrichtsfach an. Prüfung Die Ausbildung endet nach drei Jahren und schließt mit je einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in erteilt. |
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